Individuell in Abstimmung
Inhouse-Seminar
Der Betriebsübergang
Besondere Arbeitnehmerschutzvorschriften
Aufhebungsvertrag
Leiharbeit und Werkvertrag
Urlaub und Krankheit
Besuch von Gerichtsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht
RA Dr. Daniel Stille, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Stille berät und vertritt Mandate in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er hat seinen Schwerpunkt bei der Beratung und Vertretung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie Verhandlungen zu Betriebsänderungen einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und etwaiger Einigungsstellenverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit tritt Rechtsanwalt Dr. Stille als Referent arbeitsrechtlicher Fach- und Inhouse-Seminare auf und betätigt sich als Fachautor.