Individuell in Abstimmung
Inhouse-Seminar
Grundsätzliches zur Kündigung
Das Kündigungsschutzgesetz
Die ordentliche Kündigung
Kündigung von besonders geschützten Personen
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
Der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht
RA Dr. Daniel Stille, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Stille berät und vertritt Mandate in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er hat seinen Schwerpunkt bei der Beratung und Vertretung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie Verhandlungen zu Betriebsänderungen einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und etwaiger Einigungsstellenverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit tritt Rechtsanwalt Dr. Stille als Referent arbeitsrechtlicher Fach- und Inhouse-Seminare auf und betätigt sich als Fachautor.